AGB

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§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel

Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, sobald Ihre Zahlung des Mietpreises auf dem Konto der Verwaltungsgesellschaft GmbH GidZ eingegangen ist. Den Schlüssel zum Haus und Appartement finden Sie vor Ort im Schlüsseltresor. Nach Eingang Ihrer vollständigen Zahlung erhalten Sie per E-Mail den Code, um den Tresor öffnen zu können.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

Wir schließen diesen Mietvertrag im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers ab. Wir selbst sind nur Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt in seinem Namen und für seine Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Mietverhältnisses erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen, sowie alle Forderungen aus dem Mietvertrag und im Zusammenhang damit, einzuziehen. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht wir als Vermittler.

Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, im Ausnahmefall aus organisatorischen Gründen den

Mieter innerhalb des Objekts auf eine andere, gleichwertige Wohneinheit umzubuchen.

§ 2 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,- und, unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen, die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

            Kündigung

-bis 30 Tage vor Mietbeginn:  kostenfrei

-ansonsten 100% des Mietpreises.

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise

Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 7 Kalendertage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

§ 4 Haustiere

Für das Mitbringen eines Haustieres ist unsere Genehmigung erforderlich. Sofern diese vorliegt, gehen wir davon aus, dass das Tier ruhig bleibt und nicht unbeaufsichtigt „freigelassen“ wird, nicht „hinterlassen“ und auch nicht in Betten und auf Sitzmöbeln schläft. Für die Aufnahme eines Tieres werden 75 € veranschlagt.

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietgegenstandes und des Inventars, einschließlich des Reinigungszustands, bei Beginn der Mietzeit an, damit wir Abhilfe schaffen können. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie den Mietgegenstand zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben. Durch Sie oder Mitreisende entstandene Schäden während Ihrer Mietzeit sind unverzüglich zu melden und so gering wie möglich zu halten; die Haftung obliegt dem im Vertrag genannten Mieter zu 100%. Eltern haften für Ihre Kinder.

Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben. Den/die Schlüssel hinterlassen Sie bitte im Schlüsseltresor.

Dieser Vertrag ist ohne Unterschrift gültig.

Erfüllungsort ist Hamburg, Gerichtsstand ist das für Hamburg zuständige Gericht.

Nutzungsbedingungen WLAN

Im Rahmen der Vermietung des Ferienobjekts [Name/Ferienwohnungs-ID einfügen], stellt der Vermieter seinen Internetanschluss dem Mieter zur Nutzung zur Verfügung.

In Deutschland kann ein Anschlussinhaber für Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden, welche von seinem Internetanschluss aus getätigt wurden. Dennoch stellt der Vermieter dem Mieter seinen Anschluss im Vertrauen auf seine Rechtstreue zur Verfügung.

Der Mieter verpflichtet sich dazu, die deutschen Gesetze und folgende Regeln einzuhalten:

Allgemeine Nutzungsbedingungen

  1. Der angebotene WLAN-Zugang ist passwortgeschützt und gilt nur für den Mietzeitraum.
  2. 1. a. Die Nutzungsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden
  3. 1. b. Der Verlust oder die Zugänglichmachung der Nutzerdaten an Dritte ist dem Vermieter unverzüglich zu melden
  4. Die tatsächliche und dauerhafte Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit des Internetzugangs werden nicht gewährleistet.
  5. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Zugangsberechtigung jederzeit ganz oder teilweise zu widerrufen. Insbesondere der Zugang zu bestimmten Diensten oder Webseiten kann vom Vermieter nach Ermessen gesperrt werden.

Haftungsausschluss des Vermieters

  1. Die WLAN-Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
  2. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die Internetnutzung Schadsoftware auf das Gerät des Mieters gelangen kann.
  3. Die Zurverfügungstellung des Internetzuganges beinhaltet weder Firewall noch Virenschutz – es obliegt dem Mieter, sein Endgerät zu schützen. Hierfür ist eine Virenschutzsoftware geeignet
  4. Der Datenverkehr, welche von dem zur Verfügung gestellten WLAN-Anschluss ausgeht, ist mittels WPA2 verschlüsselt. Weitere Schutzeinrichtungen vor der missbräuchlichen Nutzung Dritter obliegen nicht der Verantwortlichkeit des Vermieters.
  5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an den Endgeräten des Mieters, welche durch die WLAN-Nutzung entstehen. Ausgenommen von diesem Haftungsausschluss sind Schäden, welche grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Vermieter oder dessen Gehilfen herbeigeführt werden.

Verantwortlichkeit des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich dazu, geltendes Recht einzuhalten und den WLAN-Zugang nicht zu folgenden Zwecken zu benutzen:
    • Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material – insbesondere „Filesharing“
    • Versand von belästigenden, bedrohenden, verleumderischen, sitten- oder rechtswidrigen Inhalten
    • Versand von SPAM (Massenbenachrichtigungen)
  2. Tätigt der Mieter über den WLAN-Zugang kostenpflichtige Rechtsgeschäfte, ist er allein für die eingegangenen Verbindlichkeiten verantwortlich. Die daraus entstehenden Kosten sind allein vom Mieters zu tragen.

Freistellung des Vermieters von Ansprüchen Dritter

  1. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen und Schäden Dritter frei, welche auf eine rechtswidrige Nutzung des Internetzuganges oder durch eine Verletzung der vereinbarten Regeln durch den Mieter frei.
  2. Sämtliche Kosten und Aufwendungen, welche zur Abwehr oder Inanspruchnahme der Ansprüche und Schäden Dritter entstehen sind in der Freistellung inbegriffen.

Der Mieter bestätigt hiermit, dass er über die bestehenden Regeln belehrt wurde und er die deutschen Gesetze einhalten wird. Dieser Vertrag tritt mit der Anzahlung des Mietpreises in Kraft.

 

 

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