Stornierungsbedingungen

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von €60,- und, unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen, die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung möglich ist:

Kündigung

– bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei

– später als 30 Tage vor Mietbeginn 100 % des Mietpreises

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet. Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

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